Beihilfe: Leistungen aus der GOZ

Thema: GOZ 5170 im Zusammenhang mit Kronen

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Individuelle Abformung ist nicht mit Inlays/Kronen abgegolten

In den Beihilfebestimmungen mancher Länder ist vorgesehen, dass Abformungen im Zusammenhang mit der Versorgung der Zähne mit Einzelkronen mit den Leistungen nach den GOZ-Nrn. 2000 bis 2220 abgegolten sind. Die Berechnung einer Gebühr nach Ziffer 5170 GOZ könne regelmäßig nur im Zusam...

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