Labor: Berechnung nach BEB

Thema: Modellanalyse in der Implantologie

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Argument: BEB-Nrn. 0814 ff. Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 9000

Ihre Versicherung teilt Ihnen mit, dass die von uns berechneten Maßnahmen nach den BEB-Nrn. 0814 ff. Bestandteil des zahnärztlichen Honorars bei der Planung der implantologischen Behandlung und somit nicht gesondert berechnungsfähig sind.
Zu dieser Aussage möchte ich hiermit Stellung n...

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