Sie sind hier: Praxis: Teilnahme eines Zahnarztes an Preisvergleichsplattform: BGH: Basiseintrag auf Jameda ohne Einwilligung kein Verstoß gegen DSGVO
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.02.2022 (Az.: VI ZR 692/20) erneut eine Klage auf Löschung eines Basisprofils bei dem Bewertungsportal jameda abgewiesen - die heutige Plattform genüge den rechtlichen Anforderungen.
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Von Angelika Enderle, erstellt am 05.05.2022, zuletzt aktualisiert am 05.05.2022
Juradent-ID: 4151
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