Sie sind hier: GOZ 2012: Maßnahmen zur Umformung, geringer Umfang: Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
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1350 | 1,0 | 75.93 |
2,3 | 174.63 | |
3,5 | 265.74 |
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, geringer Umfang
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Ihre private Krankenversicherung stellt in Ihrem Abrechnungsbescheid fest, dass mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 angeblich alle verwendeten Therapiemethoden und -geräte abgegolten sind. Diese versicherungsinterne Auffassung ist fachlich und gebührenrechtlich nicht korrekt.
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Von Angelika Enderle, erstellt am 24.10.2018, zuletzt aktualisiert am 10.06.2020
Juradent-ID: 4156
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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