Sie sind hier: GOZ 2012: Trepanation eines Zahnes: VG Würzburg: GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
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65 | 1,0 | 3.66 |
2,3 | 8.41 | |
3,5 | 12.80 |
Trepanation eines Zahnes, als selbständige Leistung
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Das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg hat mit Urteil vom 26.02.2019 (Az.: W 1 K 18.772) entschieden, dass die GOZ-Nr. 2390 nicht neben weiteren endodentischen Behandlungsmaßnahmen abrechenbar ist.
Es räumt zwar ein, dass die Urteile des VG Stuttgart (v. 31.10.2013 - ...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 27.07.2020, zuletzt aktualisiert am 27.07.2020
Juradent-ID: 4194
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Neue Bestimmung: "als selbständige Leistung"Stellungnahme der BZÄK
Mustertext - GOZ 2390 neben anderen endodontischen Leistungen
Mustertext – Die GOZ-Nr. 2390 kann allenfalls im Rahmen einer Notfallbehandlung angezeigt sein
AG Dortmund bestätigt GOZ 2390 neben GOZ 2360
Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen / Stand März 2012
Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zur GOZ-Nr. 2390 als selbständige Leistung