Analogie: Konservierende Leistungen

Thema: Parapulpäre Stiftverankerung

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PKV: Das Setzen parapulpärer Stifte kann nicht gesondert berechnet werden

Ihre Versicherung/Beihilfe teilt Ihnen mit, die zahnärztliche Leistung „parapulpäre Stift“ sei keine selbstständige Leistung im Sinne des § 6 Absatz 1 GOZ. Aus diesem Grund könne der zusätzliche Aufwand beim Legen der Füllung lediglich mit einem erhöhten Steigerungssatz berücksichtigt werden.<...

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