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Der Behandlungsvertrag ist gemäß § 630b BGB kein Werkvertrag, so dass nicht in jedem Fall die objektiv richtige Diagnose geschuldet wird. In diesem Zusammenhang unterscheidet die Rechtsprechung zwischen einem haftungsrechtlich folgenlosen Diagnoseirrtum und einem haftungsrecht...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 21.03.2021, zuletzt aktualisiert am 24.03.2021
Juradent-ID: 4299
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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Aufklärung am Telefon in einfachen Fällen möglichBGH Entscheidung vom 20.07.2010
Eine kleine Übersicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation
Schadensersatzanspruch bei fehlerhaften AuskünftenAllgemeine Information und Urteile
Zur medizinischen Aufklärung gehört auch die umfassende Darstellung von Alternativen
Der BHG fordert eine besonders umfassende Belehrung über evtl. unbekannte Risiken
Aufklärungspflicht in der EndodontieAblauf/Risiken einer Wurzelbehandlung
Bleaching und Zahnreinigungen mittels Airflow im selbständigen Zahnkosmetikstudio sind unzulässig
Rechtliche Aspekte der Mitwirkung des Patienten am Behandlungserfolg
Der Vertreter im zahnärztlichen Notdienst oder Urlaub
Behandlung von Patienten mit bestehender Vorsorgevollmacht oder angeordneter Betreuung
Digitale Kurzversion nicht ausreichend
Instrumentenbruch - kein Behandlungsfehler
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach endodontischer BehandlungBeispiele aus der Rechtsprechung
Extraktion auf Patientenwunsch
Zahnerhalt geht vor ZahnentfernungBrücke oder Implantat erst als „ultima ratio“
Kein Anwesenheitsrecht des (Zahn-)Arztes beim Gutachtertermin
Risikoaufklärung über Pulpaeröffnung bei Kariesentfernung
Mangelhafte Zahnprothetik: Schmerzensgeld bei Aufklärungsfehler
EUR 48.000 Strafe für eine nicht erfolgreiche Implantatbehandlung
Befreiung vom allgemeinen Notdienst bei familiärer Belastung
Berufshaftpflichtversicherung greift nicht bei Honorarrückforderungen oder Nachbesserungskosten
3.500 EUR Schmerzensgeld für fehlerhafte Befunderhebung eines Zahnarztes
Schmerzensgeld bei nicht vollständiger Aufklärung über Behandlungsalternativen
5.000 Euro Schmerzensgeld für ein zu großes Zahnimplantat
Hinweis auf Überweisung an Spezialpraxis kann zum Aufklärungsumfang gehören
Zu früh eingebrachte Langzeitprovisorien können grob behandlungsfehlerhaft sein
Schmerzensgeld von "nur" EUR 4.000 für behandlungsfehlerhafte zahnprothetische Versorgung
LG Mönchengladbach - Dokumentation und Aufklärung bei unterlassener Wurzelkanalbehandlung
OLG Hamm: Keine Schadensersatzanspruch wegen Versorgung mit Amalgam
Aufklärung vor Extraktion sämtlicher Zähne – keine Haftung bei hypothetischer Einwilligung
KG Berlin: Keine Haftung bei Implantatverlust infolge einer Periimplantitis
Der Patient ist König! Aber nicht, wenn die Behandlung gegen den medizinischen Standard verstößt!
OLG Düsseldorf: Honoraranspruch auch bei Mängeln am Zahnersatz
LG Osnabrück: Informationspflichten über vollständige KostenUrteil vom 31.08.2016
SG Marburg: Kein Behandlungsvertrag bei fehlender Zustimmung des BetreuersUrteil vom 28.10.2015
LG Essen: Röntgenaufnahme nicht vor jeder Zahnextraktion erforderlichUrteil vom 05.04.2019
OLG Dresden: „Schonungslose Aufklärung“ vor kosmetischen EingriffenUrteil vom 08.10.2019
Bleaching - zahnärztliche Tätigkeit oder reine Kosmetik?
Bleaching: 59. Verordnung zur Änderung der KosmetikverordnungStellungnahme der Bundeszahnärztekammer
Die Verwendung von Unterschriftenpads (Sign-Pads)Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Zähnebleichen (Bleaching) ist eine zahnärztliche LeistungBZÄK, Stand Juli 2014
Einwilligung in eine zahnärztliche Behandlung betreuter Personen