GOZ 2012: 0040

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
250 1,0 14.06 €
2,3 32.34 €
3,5 49.21 €

Thema: Berechnung der GOZ-Nr. 0040

3 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Kommentar der Bundes­zahnärztekammer

Stand: 22.01.2021

Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern (Stand 22.01.2021):

„Die Leistung erfolgt nach einer Befundung. Die vorherige Aufnahme des Befundes ist obligatorisch und separat berechnungsfähig.

Sofern Planun...

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