GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Thema: Wirtschaftlichkeitsprüfung

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Praxisbesonderheiten in der Rechtsprechung

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V sind die Krankenkassen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung zu überwachen. Dabei wird geprüft, ob die Zahnarztpraxen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V beachten.

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