Merkblatt über die Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen
Stand 2017-02
Voraussetzungen und Umfang der Beihilfefähigkeit für zahnärztliche einschließlich kieferorthopädische Leistungen sind in § 7 der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) geregelt. Grundsätzlich sind die Aufwendungen für das ärztliche Honorar bis zum 1,8-/2,3fachen Satz der Gebührenordnung ...
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Juradent-ID: 4385