Beihilfe: Beihilfeverordnungen

Thema: Beihilfeverordnung – Sachsen-Anhalt

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Infoblatt für Patienten

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Informationsblatt zu zahnärztlichen Leistungen (§§ 14 bis 17 BBhV)

Stand: 01.01.2021

Allgemeines

Zahnärztliche Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig, wenn sie dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) entsprechen. Nicht beihilfefähig sind zum Beispiel:

  • Aufwendungen für Untersuchungen oder Behandlungen, die ...

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