Praxis: Organisation

Thema: Delegation von Leistungen

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Delegierbare Leistungen bei PZR und PAR-Behandlung

Die Bayerische Landezahnärztekammer zu Grundsätzen und juristischen Grenzen

Zahnärztliche Leistungen heißen so, weil sie nicht von Berufsfremden erbracht und abgerechnet werden dürfen, sondern nur von Zahnärzten. Der Zahnarzt kann nicht jede Aufgabe in seiner Praxis selbst erledigen und hat deshalb die Möglichkeit, Tätigkeiten an dafür qualifizierte Mitarbeiter/-innen...

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