GOZ 2012: 7030

Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs, z. B. durch Unterfütterung

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
370 1,0 20.81 €
2,3 47.86 €
3,5 72.83 €

Thema: Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfes, z. B. durch Unterfütterung

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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 27.01.2017

Unter dieser Leistungsnummer werden alle Arten der Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs oder einer Schiene berechnet. Dies betrifft sowohl Brüche, Absplitterungen und Unterfütterungen als auch das nachträgliche Anbringen von Halteelementen.

Werden mehrere Wied...

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