SG München: Die GOÄ-Nr. 2701 setzt einen deutlichen Mehraufwand gegenüber der GOÄ-Nr. 2700 voraus
Urteil vom 28.09.2022
Aus der Aufzählung bei der GOÄ 2701 ist zu schließen, dass der Ansatz der GOÄ 2701 einen deutlichen Mehraufwand gegenüber der GOÄ 2700 voraussetzt. Eine Maßnahme, subsumiert unter die Begrifflichkeit dergleichen, muss sich daher, was den Aufwand betrifft, in die Aufzählung von Verschlussplatte...
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Juradent-ID: 4528