Praxis: Organisation

Thema: Berechnung einer Ausfallgebühr bei Nichterscheinen des Patienten

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Ausfallhonorar unterliegt nicht der Umsatzsteuer

Die Umsätze aus der zahnärztlichen (Heil-)Behandlung sind nach § 4 Nr. 14 a Satz 1 UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Damit sind die zahnärztlichen Tätigkeiten zur Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nicht umsatzsteuerpflichtig.

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