GOÄ: Ä5000

Zähne, je Projektion

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
50 1,0 2.91 €
2,3 5.24 €
3,5 7.28 €

Thema: Röntgenaufnahme der Zähne

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

zurück
Drucken

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand September 2023

Abrechnungsbestimmung 
Werden mehrere Zähne mittels einer Röntgenaufnahme erfasst, so darf die Leistung nach Nummer 5000 nur einmal und nicht je aufgenommenem Zahn berechnet werden. 
...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken