GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ

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OLG Düsseldorf: Beweislast für angeblich nicht notwendige zahntechnische Leistungen liegt bei Versicherung

Urteil vom 23.09.2022

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 23.09.2022 (Az.: 4 U 112/17) mit der Frage zu befassen, ob eine private Krankenversicherung im Rahmen einer zahnprothetischen Versorgung die Erstattung zahntechnischer Leistungen der bundeseinheitlichen Benennungsl...

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