GOZ 2012: 2170

Einlagefüllung, mehr als zweiflächig

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
1709 1,0 96.12 €
2,3 221.07 €
3,5 336.41 €

Thema: Aufbaufüllungen in Verbindung mit einer Inlayversorgung

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Rechtsprechung

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AG Celle: Keine Berechnung der GOZ-Nr. 2180 bei der Versorgung mit einem Inlay

Urteil vom 11.11.2014

Werden in der Präparationssitzung zum Ausgleich von besonders tiefen oder unebenen Stellen am Kavitätenboden Unterfüllungen gelegt oder unter sich gehende Kavitätenwände mit Füllungsmaterial ausgeglichen, so stellen diese keine Aufbaufüllungen im Sinne der GOZ-Nr. 2180 dar. Die Leistungslegend...

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