GOZ 2012: 5120

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
240 1,0 13.5 €
2,3 31.05 €
3,5 47.24 €

Thema: Provisorische Brücke im direkten Verfahren

2 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 16, Nr. 31 und Nr. 51 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Abrechnungsbestimmung
Das Wiedereingliedern derselben provisorischen Brücke, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung ist mit den Gebühren nach den Nummern 5120 bis 5140 abgegolten.
____________...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken