GOZ 2012: 6150

Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
500 1,0 28.12 €
2,3 64.68 €
3,5 98.42 €

Thema: Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend

1 Artikel

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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand 25.04.2014

Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.

Die Leistung ist ggf. auch neben der Eingliederung von Teilbögen berechnungsfähig.

Die Gebührennummer kann auch für die Wiedereingliederung eines gelösten Bogens oder die erneute Eingli...

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