Anforderungen für den Einsatz alternativer Behandlungsmethoden in der Rechtsprechung
Im Rahmen der ihm zustehenden allgemeinen Therapiefreiheit hat der Zahnarzt zunächst autonom darüber zu entscheiden, welche Leistungen er in einem konkreten Behandlungsfall einsetzen will. Dabei gilt: Gibt es mehrere mögliche Behandlungswege, so darf der Zahnarzt die Meth...
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Juradent-ID: 4832