BSG bestätigt Honorarabzug bei Verweigerung der TI-Anbindung
Urteil vom 06.03.2024
Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt mit Urteil vom 06.03.2024 (Az.: B 6 KA 23/22 R) die Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs für TI-Verweigernde und stellt fest, die Honorarabzüge im Jahr 2019 wegen Nichtinstallation eines Konnektors für die Telematikinfrastruktur (TI) rechtmä...
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