Kostenlos oder vergünstigt behandeln
Ein Zahnarzt darf in der Regel in seiner Praxis keine kostenlosen Leistungen anbieten, da die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (Stand: 5. Auflage, November 2024) dies verbietet. So muss gemäß § 15 Abs. 1 die Honorarforderung des Zahnarztes „angemessen“ sein.
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