Leistungen nach Bema-Nr. 13 und Mehrkostenvereinbarungen
Dentalamalgam darf seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich nicht mehr zur zahnärztlichen Behandlung verwendet werden. Ausnahmen sind in der EU-Verordnung 2024/1849 geregelt.
1. Strenge Ausnahmeindikation
In Zahnarztpraxen...
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