GKV: Zuzahlungsfähige Leistungen

Thema: Fülllungen nach dem Verbot von Dentalamalgam

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Leistungen nach Bema-Nr. 13 und Mehrkostenvereinbarungen

Dentalamalgam darf seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich nicht mehr zur zahnärztlichen Behandlung verwendet werden. Ausnahmen sind in der EU-Verordnung 2024/1849 geregelt.

1. Strenge Ausnahmeindikation

In Zahnarztpraxen...

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