GOZ-Nr. 905 bei Verwendung desselben Sekundärteils
Ihr implantatgetragener Zahnersatz, die sogenannte Suprakonstruktion, musste abgenommen und/oder wiederbefestigt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Gebührennummer 905 der GOZ berechnet.
Die Versicherung hat nun die Erstattung abgelehnt mit dem Hinweis, dass im vor...
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Juradent-ID: 489