GOZ: 905

Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
320 1,0 18 €
2,3 41.4 €
3,5 63 €

Thema: Berechnungsfähigkeit GOZ-Nr. 905

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GOZ-Nr. 905 bei Verwendung desselben Sekundärteils

Ihr implantatgetragener Zahnersatz, die sogenannte Suprakonstruktion, musste abgenommen und/oder wiederbefestigt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Gebührennummer 905 der GOZ berechnet.

 

Die Versicherung hat nun die Erstattung abgelehnt mit dem Hinweis, dass im vor...

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