GOZ: 508

Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
230 1,0 12.94 €
2,3 29.76 €
3,5 45.29 €

Thema: Erneuerte Sekundärteile als Verbindungselement

1 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Erneuerte Sekundärteile als Verbindungselement

Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 06.03.1998

Die GOZ-Pos. 508 kann unter den bei GOZ-Pos. 504/508 beschriebenen Voraussetzungen neben der GOZ-Pos. 510 berechnet werden.

Wenn also das Sekundärteil einer in einer Brücke oder Prothese als Verbindungselement wirkenden Te...

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