Erneuerte Sekundärteile als Verbindungselement
Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 06.03.1998
Die GOZ-Pos. 508 kann unter den bei GOZ-Pos. 504/508 beschriebenen Voraussetzungen neben der GOZ-Pos. 510 berechnet werden.
Wenn also das Sekundärteil einer in einer Brücke oder Prothese als Verbindungselement wirkenden Te...
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Juradent-ID: 891