Wahlrecht des Zahnarztes zwischen GOÄ und GOZ
Kommentierung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Stand 4/2010):
Nach § 6 Abs. 1 GOZ hat der Zahnarzt die Möglichkeit, Leistungen, die nicht in der GOZ enthalten sind, nach der GOÄ zu berechnen. Genannt werden in der GOZ folgende Abschnitte de...
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