GOZ: 229

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.42 €

Thema: Entfernung fest zementierter Langzeitprovisorien

3 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

zurück
Drucken

229 GOZ – Entfernung „fest“ zementierter Provisorien/Langzeitprovisorien

GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer

Prinzipiell kann die Geb.-Nr. 229 nicht für die Entfernung von Provisorien nach Nrn. 227/228, 512 und 708 angesetzt werden, da das Gebührenverzeichnis „einschließlich Entfernung“ bestimmt.

 

Die...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken