229 GOZ – Entfernung „fest“ zementierter Provisorien/Langzeitprovisorien
GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Prinzipiell kann die Geb.-Nr. 229 nicht für die Entfernung von Provisorien nach Nrn. 227/228, 512 und 708 angesetzt werden, da das Gebührenverzeichnis „einschließlich Entfernung“ bestimmt.
Die...
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