Beihilfe: Leistungen aus der GOZ

Thema: GOZ 5170

3 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

GOZ 5170 nur bei zahntechnischer Herstellung des Abformlöffels

Einige Beihilfestellen sind nur dann bereit die Gebühr für die Nr. 5170 zu übernehmen, wenn aus der zahntechnischen Laborrechnung hervorgeht, dass ein solcher Löffel eigens für den Patienten angefertigt wurde.
Die Berechnung ist dennoch möglich, da die GOZ- Bestimmungen die Abrechnung ...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken