Sie sind hier: Praxis: Werbung: Zu häufige Werbeanzeigen können eine berufswidrige Werbung darstellen
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Die 5. Kammer des Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster hat am 31.05.2006 (Az.: 19 K 1581/05.T) entschieden, dass ein Zahnarzt gegen die Berufsordnung verstößt, wenn er in einem Telefonbuch auf jeder vierten Seite eine 2,5 cm x 4,3 cm gr...
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Von Sandra Linnemann, erstellt am 30.09.2013, zuletzt aktualisiert am 30.09.2013
Juradent-ID: 3071
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Jameda und Co.: Löschungspflicht bei fehlerhafter Angabe des Titels „Dr. med. dent“