AG Düsseldorf prüft Honorarvereinbarung mit hohen Steigerungssätzen
Die Gebührenvereinbarung war ohne Angabe von Begründungen wirksam
Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat im Rahmen eines Verfahrens vom 25.06.2015 (Az.: 27 C 9542/13) eine Honorarvereinbarung gem. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ auf ihre Wirksamkeit und Begründungspflicht überprüft. Ferner stellt es fest, dass Aufbissschienen, FAL-Leistungen und GOZ-Nr. 5...
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Juradent-ID: 3442