Sie sind hier: GOZ 2012: PKV-Erstattungspflicht bei gültiger Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ: AG Düsseldorf zur Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung
(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Höhe der Vergütung festgelegt werden. (2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem ist vor Erbringung der Leistung des Zahnarztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses muss die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen. (3) Auf Verlangen des Zahlungspflichtigen können Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2, die weder im Gebührenverzeichnis (Anlage) noch im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte enthalten sind, und ihre Vergütung abweichend von dieser Verordnung in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Der Heil- und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt werden; er muss die einzelnen Leistungen und Vergütungen sowie die Feststellung enthalten, dass es sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist. § 6 Abs. 2 bleibt unberührt.
insgesamt: 9 Artikel
Der Text wurde erfolgreich in die Zwischenablage kopiert.
Der Text wurde erfolgreich in die Zwischenablage kopiert.
Artikel drucken | Text zum Kopieren auswählen
Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat am 21.01.2016 (Az.: 27 C 11833/14) eine Honorarvereinbarung gem. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geprüft und für wirksam erklärt. Dies gelte auch für Gebührenvereinbarungen, die alle denkbaren zahnärztlichen Leistungen erfassen, die ggf. in der Behandl...
Stopp! Wertvolle Informationen haben ihren Preis.
Denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten. Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang. Ihre Vorteile...
Von Angelika Enderle, erstellt am 02.03.2016, zuletzt aktualisiert am 14.05.2016
Juradent-ID: 3514
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt.
© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
Download:
Ausführliche Darstellung der Rechtslage und zugehörige Entscheidungen
Mustertext - Erstattungsablehnung einer Honorarvereinbarung
Eine Vergütungsvereinbarung über den 27-fachen Gebührensatz kann zulässig sein
LG Düsseldorf: Wann ist die vereinbarte Vergütung überhöht?Urteil vom 08.03.2022
Dokumentation rettet dennoch zahnärztliches Honorar
Interpretation der einzelnen Versicherungsfragen
Nachbegründungen auf Verlangen des Zahlungspflichtigen
Vereinbarung und Rechnungslegung von Verlangensleistungen
Beispiele zur korrekten Berechnung von Verlangensleistungen
GOZ § 2 – Gebührenvereinbarung in Rechtsprechung und Versicherungstarifen
Versicherung hält die Begründungen für die Honorarvereinbarung für nicht ausreichend
OLG Düsseldorf: PKV darf beim 8,0fachen Gebührensatz von „Wucher“ sprechen
PKV darf auf überhöhte Laborkosten und Wucher bei Honorargestaltung hinweisen
Urteile zum Umgang mit Verlangensleistungen
Muster einer Honorarvereinbarung
Musterformular - Vergütungsvereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ"Leistung auf Verlangen"