AG Düsseldorf zur Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung
Urteil vom 21.01.2016
Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat am 21.01.2016 (Az.: 27 C 11833/14) eine Honorarvereinbarung gem. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geprüft und für wirksam erklärt. Dies gelte auch für Gebührenvereinbarungen, die alle denkbaren zahnärztlichen Leistungen erfassen, die ggf. in der Behandl...
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Juradent-ID: 3514