Kündigungsabsicht wegen grober Beleidigung - Interessenabwägung erforderlich
Grobe Beleidigung eines Vorgesetzten rechtfertigt nicht in jedem Fall eine außerordentliche Kündigung, so das Hessische Landesarbeitsgericht am 03.09.2008 (Az. 8 TaBv 10/08).
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer hatte ich bei seinem Vorgesetzten beschwert, dass ...
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