Praxis: Arbeitsrecht

Thema: Kündigung des Arbeitsvertrages

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Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung notwendig

Der Arbeitgeber hatte ordnungsgemäß gekündigt, das Kündigungschreiben allerdings nur mit einem Kürzel und nicht mit einem Namenszug unterschrieben. Der gekündigte Arbeitnehmer hatte sich vor Gericht darauf berufen, die Kündigung sei mangels formgültiger Unterzeichnung rechtsunwirksam.
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