GKV: Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V

Thema: Verspäteter Fortbildungsnachweis

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SG München: Entzug der Zulassung bei beharrlichen Verstößen gegen die Fortbildungspflicht

Urteil vom 24.05.2017

Die Pflicht zur Fortbildung des Vertragsarztes nach § 95d SGB V ist eine vertragsärztliche Grundpflicht, die bei beharrlicher Nichterfüllung sogar die vertragsärztliche Zulassung gefährden kann.
So urteilte das Sozialgericht (SG) München in einem aktuellen Fall vom 24....

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