SG Düsseldorf: MVZ haftet für verspäteten Nachweis der Fortbildung – Honorarkürzung rechtmäßig
Urteil vom 17.03.2025
Ärzte und Zahnärzte, die im Rahmen einer vertragszahnärztlichen Zulassung tätig sind – ob in eigener Praxis oder im Anstellungsverhältnis, etwa in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – unterliegen der gesetzlichen Fortbildungspflicht gemäß § 95d SGB V.
Dass diese Pflicht ni...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 4845