AG Düsseldorf: Gebührenvereinbarungen sind nicht nur für den „Einzelfall“ zulässig
Urteil vom 12.10.2017
Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 12.10.2017 (Az.: 39 C 198/16) mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer zahnärztlichen Gebührenvereinbarung befasst und entschieden, dass Paragraf 2 Abs. 2 GOZ eine Erörterung der Fragen der vertragsgemäßen Gebührenregelu...
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Juradent-ID: 3829