Gemeinschaftspraxis darf sich "Zentrum" nennen
Die Ärztekammer sah in der Bezeichnung "Hausarztzentrum (Stadtteilname)" für eine Doppelpraxis eine berufswidrige Werbung, da die Bezeichnung als Zentrum von Patienten als Ausdruck für Größe und Bedeutung der Praxis, insbesondere im Vergleich zu anderen Arztpraxen, verstanden werde.
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