Praxis: Werbung und Kommunikation

Thema: Außendarstellung

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Die Bezeichnung „Praxis für Zahnheilkunde und Implantologie"

Nach dem OVG NRW irreführend und berufswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit seiner Entscheidung vom 26.09.2008 (Az. 13 B 1165/08) die vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben.

In erster Instanz war dem Zahnarzt im Streit mit seiner Zahnärztekammer Recht gegeben worden und die Bezeichnung „Praxis f...

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