Sie sind hier: GOZ 2012: Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ: BZÄK: Ersatz von Auslagen zahntechnische Leistungen des Praxislabors
Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.
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Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde - § 1 Absatz 3
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefer...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 11.07.2019, zuletzt aktualisiert am 11.07.2019
Juradent-ID: 4060
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Berechnungsfähig sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten
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Abnahme der Werkleistung und Gewährleistung
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zahntechnischen Leistungen
BEB oder BEL - was ist angemessen?
Mustertext - BEL nicht für Privatpatienten
Versicherung kürzt Laborkosten auf Preise einer Sachkostenliste
Rechtsprechung zu Vorschussleistungen
LG München: Zahntechniker muss Chance zur Beseitigung von Mängeln habenUrteil vom 24.05.2005
OLG Frankfurt: Zeitpunkt der Werkabnahme einer Zahnprothese durch den ZahnarztUrteil vom 17.02.2005
OLG Frankfurt: Haftung eines Zahntechnikers für das Einschleifen einer ProtheseUrteil vom 18.01.2019
BEB-Gebühren sind zu erstatten
Zahnarztinformation der LZK BW
Mustervereinbarung - Auslagenvorschuss
Erklärung über Kostenüberschreitung
Patienteninformation zu SachkostenlistenBundeszahnärztekammer, Stand Juni 2014