GOZ 2012: 0110

Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 22.5 €
2,3
3,5

Thema: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops

4 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Die Vereinbarung einer abweichenden Gebührenhöhe bei Zuschlagsleistungen von GOZ und GOÄ

Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen, Stand 2014

§ 5 Abs. 1 GOZ
Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird...

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