SG München: Unvollständige Dokumentation führt zu Honorarverlust
Urteil vom 04.05.2023
Die zahnärztliche Dokumentationspflicht ist u. a. für den Nachweis des vertragszahnärztlichen Honoraranspruchs bedeutsam, da bei Bestehen von Zweifel an der ordnungsgemäßen und/oder vollständigen Erbringung der Leistung, der Vertragszahnarzt nachweispflichtig ist.
Dazu betont das
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Juradent-ID: 4605