BGH: Therapiewahl ist Entscheidungssache des Arztes, aber nicht ohne den Patienten!
Urteil vom 21.01.2025
Stehen für eine Erkrankung mehrere Behandlungsmethoden zur Verfügung, ist die Wahl der Therapie grundsätzlich Sache des Arztes, dem die Rechtsprechung bei seiner Entscheidung grundsätzlich einen weiten Beurteilungsspielraum einräumt - aber sie hat Grenzen. Dazu hat der Bundesgerichtsho...
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