Sie sind hier: GOZ 2012: § 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. (2) Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.
insgesamt: 9 Artikel
3 Artikel
Feststellungsklage - BGH stärkt die Rechte der Privatpatienten gegenüber der PKV
PKV-Streitfrage: Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit durch deren Sachbearbeiter?
PKV-Streitfrage mit Konfliktpotential: Medizinische Notwendigkeit der BehandlungUrteile des BGH
4 Artikel
BGH: Versicherer muss auch teure Behandlungen erstattenUrteil vom 12.03.2003
OLG Köln: Vermutet eine PKV einen Behandlungsfehler, darf sie den Patienten darüber unterrichten