SG Marbug: Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung in Bezug auf die Abrechnung von Parodontosebehandlungen
Dokumentationsmängel sind entscheidungserheblich
Mit Urteil vom 21.11.2012 hat das Sozialgericht (SG) Marburg (Az. S 12 KA 8/12) in Bezug auf eine Honorarkürzung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise in 128 Parodontose-Behandlungsfällen in Höhe von insgesamt 41.075,37 EUR entschieden.
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