GOZ 2012: 2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.43 €

Thema: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens

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Mustertext zur Leistungsablehnung "GOZ-Nr. 2290 nicht berechenbar für die Entfernung eines Bogens"

Ihre private Krankenversicherung lehnt die Erstattung der GOZ-Nr. 2290 für die Entfernung eines orthodontischen Voll- oder Teilbogens mit dem Argument ab, dass diese Leistung laut der 3. Abrechnungsbestimmung nach der GOZ-Nr. 6080 von den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 umfasst sei. Dieser Argumentatio...

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