GOZ 2012: 2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.43 €

Thema: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens

7 Artikel

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GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 für die Ausgliederung einer intra/-extraoralen Verankerung?

Das Ausligieren von Teil- oder Vollbögen sowie von intra-/extraoralen Verankerungen sind Einzelleistungsmaßnahmen, die weder mit den GOZ-Nrn. 6150 bzw. 6140 abgegolten noch durch die Abrechnungsbestimmungen zu den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 ausgeschlossen sind. Diese schließen lediglich die Berech...

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