GOZ 2012: 2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.43 €

Thema: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens

7 Artikel

Rechtsprechung

zurück
Drucken

VG Köln: GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 anlog für Entfernung von KFO-Bögen

Urteil vom 07.07.2017

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Urteil vom 07.07.2017 (Az.: 19 K 3282/16) entschieden, dass für das Entfernen eines Bogens oder eines Teilbogens die GOÄ-Nr. 2702 analog, aber auch die GOZ-Nr. 2290 analog berechnet werden kann.

Hintergrund:<...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden

Hinweis: Download nur für registrierte Benutzerinnen und Benutzer

Drucken