Sie sind hier: GOZ 2012: Mehrfache Berechnung der GOZ-Nr. 6090: AG Gießen: GOZ-Nr. 6090 mehrfach je Kiefer abrechenbar
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
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700 | 1,0 | 39.37 |
2,3 | 90.55 | |
3,5 | 137.79 |
Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer
insgesamt: 5 Artikel
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Das Amtsgericht (AG) Gießen stellt mit Urteil vom 08.02.2016 (Az.: 41 C 438/15) klar, dass eine Beschränkung der GOZ-Nr. 6090 (Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase) auf eine einmalige Abrechnung je Kiefer nicht b...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 20.04.2016, zuletzt aktualisiert am 20.04.2016
Juradent-ID: 3533
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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VG Stuttgart: Mehrfacher Ansatz der 6090 GOZ möglich
GOZ-Nr. 6090 versus GOZ-Nr. 6060 - 6080GOZ-Ausschuss der LZK BW
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)
Kommentare der Bundeszahnärztekammer und LZK Baden-Württemberg
Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®
Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie